In Deutschland hatte es fast 400 Jahre Bestand, das Bankgeheimnis.

Durch das „Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz“, das am 25. Juni 2017 in Kraft trat, brauchen Behörden keine Rücksicht mehr auf das Vertrauensverhältnis von Bank und Bankkunde nehmen.

Finanzbehörden sind nun ermächtigt, Bankkonten ohne Verdachtsmoment zu überwachen. Dabei müssen sie keine Auskunft mehr von Steuerpflichtigen einholen. Sie können sich ohne diese zu informieren, direkt an die Bank wenden.

Die Aufweichung des Bankgeheimnisses war ein Prozess, der schon 2005 begann. Damals wurde verkündet, dass die Abfrage von Bankkonten eine mit hohen gesetzlichen Hürden versehene Ausnahme sei. Inzwischen werden jährlich viele hundertausend private Konten abgefragt.  Die medial permanent wiederholte Floskel, wonach damit einzig Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit, organisierte Kriminalität und Terrorismus bekämpft werden sollen,  glauben allerdings nur noch die Teletabbis.

Tatsächlich geht es darum, zu verhindern, dass die Menschen ihr erarbeitetes Geld aus dem kranken Bankensystem abziehen.

In diese Zielstellung ordnet sich auch die Abschaffung des Bargeldes ein, die in vollem Gange ist. Ein Bank Run wird dadurch ausgeschlossen. Und Gebühren, Strafzinsen, Steuern usw. können auch ganz einfach von den Konten eingezogen werden.